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UrhG § 29 Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht

UrhG § 29 Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht

[ Auszug: (1) Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, es sei denn, es wird in Erfüllung einer Verfügung von Todes wegen oder an Miterben im Wege der Erbauseinandersetzu ... ]